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31. 05. 2017

NL Post Nr. 296: Große Reform in den Bund-Länder-Finanzbeziehungen

I. Aktuelle Themen

Große Reform in den Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Mit einem umfangreichen Gesetzgebungspaket, zu dem auch Grundgesetzänderungen gehören, werden die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern auf eine neue Grundlage gestellt.

Unterschiede in der Finanzkraft der Länder werden künftig nicht mehr durch einen horizontalen Finanzausgleich untereinander abgefedert, sondern über die Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer. Ergänzend erklärt sich der Bund zu einer jährlichen zusätzlichen finanziellen Beteiligung bereit, die im Jahr 2020 rund 9,5 Milliarden Euro betragen wird. Zugleich gibt es strukturelle Veränderungen im Bund-Länder-Verhältnis. So wird der Stabilitätsrat gestärkt, indem er die Einhaltung der Schuldenbremse zukünftig auch auf Länderebene überwacht. Um Planung, Bau, Betrieb und Erhalt der Autobahnen künftig effizienter und schneller zu gestalten, übertragen wir diese Aufgaben von 16 Ländern auf den Bund. Dort schaffen wir eine Infrastrukturgesellschaft, die ab 2021 die genannten Aufgaben übernimmt. Wir reformieren in diesem Paket zudem den Unterhaltsvorschuss, eine besondere Hilfe für Alleinerziehende und ihre Kinder. Wir erweitern diese Unterhaltsleistung auf die betroffenen Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, es kommen also die 12- bis 17-Jährigen als neue Anspruchsberechtigte hinzu. Schließlich schaffen wir die Grundlage dafür, dass der Bund finanzschwachen Kommunen Finanzmittel für die Schulen zur Verfügung stellen kann.

Das nach monatelangen Verhandlungen zwischen den Regierungen des Bundes und der Länder vereinbarte Paket ist in den weitreichenden finanziellen Zusagen wie in den damit verbundenen Verfassungsänderungen ebenso kompliziert wie umstritten. Meine Ablehnung dieser Regelungen habe ich in einer persönlichen Erklärung zur Abstimmung erläutert, die als Dokumentation dieser NL Post beigefügt ist.


Wir haben eine klare Haltung in der Außenpolitik

Die deutsch-amerikanischen Beziehungen sind ein fester Pfeiler unserer Außen- und Sicherheitspolitik. Deutschland wird weiter daran arbeiten, diese freundschaftlichen Beziehungen zu stärken. Gerade deswegen ist es aber auch richtig, Differenzen unter Freunden ehrlich zu benennen. Ein starkes Europa ist uns als Union seit jeher wichtig. Wir wollen nicht überall mehr, sondern in den entscheidenden Dingen ein besseres Europa: bei der inneren und äußeren Sicherheit, bei der Wettbewerbsfähigkeit, bei der Digitalisierung und beim weltweiten Werben für Freihandel.

Wir sind bereit, mit dem französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron als überzeugtem Europäer einen Impuls für diese stärkere EU zu setzen. Das ist keine Abgrenzung gegenüber den USA, sondern seit langem ein Pfeiler unserer Außenpolitik.
Zu Incirlik: Wir haben eine klare Position. Wenn die Türkei bei ihrem Nein zum Besuchsrecht von Abgeordneten des Deutschen Bundestages bei den in Incirlik stationierten Bundeswehrsoldaten bleibt, kann die Bundeswehr dort nicht bleiben. Die Bundesregierung sucht bereits alternative Standorte.



II. Daten und Fakten

Mehrheit der Jugendlichen vertraut auf klassische Nachrichtenquellen

Ergebnissen der Kinder- und Jugendstudie des Digitalverbandes bitkom zufolge nutzen 70 Prozent der zehn- bis 18-Jährigen das Fernsehen, um sich über aktuelle Nachrichten zu informieren. Darauf folgt auf Platz zwei, mit 47 Prozent, das unter Jugendlichen oftmals vergessen geglaubte Radio. Den dritten Platz teilen sich Soziale Netzwerke wie Twitter oder Facebook mit den Printmedien (je 34 Prozent). Insgesamt geben 89 Prozent der zehn- bis 18-Jährigen an, sich über die weltweite Nachrichtenlage zu informieren. Die Umfrage zeigt, dass die große Mehrheit der Kinder und Jugendlichen weiter auf klassische Medien vertraut, wenn es um das aktuelle Tagesgeschehen geht. Internetrecherche betreiben Jugendliche hingegen vor allem bei den Themen Musik, Schule bzw. Ausbildung sowie Serien und Filme.
(Quelle: Digitalverband bitkom)



III. Dokumentation

Persönliche Erklärung zur Abstimmung über die Neuregelungen des Länderfinanzausgleichs

Dem Gesetz zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften mit den damit verbundenen GG-Änderungen stimme ich nicht zu.

An den zweifellos schwierigen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern waren – anders als bei den beiden Föderalismuskommissionen – Parlamente auf beiden Seiten nicht beteiligt. Umso wichtiger und zwingend notwendig ist aber, dass das Resultat dieser Verhandlungen in angemessener Weise parlamentarisch bewertet wird, zumal es die Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern auf unabsehbar lange Zeit festlegt. Das gilt nicht zuletzt mit Blick auf die im Gesamtpaket dieses Regelwerkes vorgesehenen Verfassungsänderungen, die mit mehr als einem Dutzend vorgesehener Ergänzungen und Änderungen des Grundgesetztes im Umfang, Regelungsehrgeiz und Zeitplan in fast jeder Beziehung aus dem Rahmen fallen.

1. Der von den Regierungen des Bundes und der Länder am Ende gefundene Konsens ist im finanziellen wie vor allem im politischen Sinne viel zu teuer und verändert die Architektur unserer föderalen Verfassungsordnung nachhaltig. Im Ergebnis ist festzustellen, dass der – bei allen Schwächen im Grundsatz bewährte - horizontale Länderfinanzausgleich zugunsten einer neuen vertikalen Finanzbeziehung zwischen Bund und Ländern abgeschafft wird. Solidarverpflichtungen mit Ausgleichsansprüchen zwischen den Ländern wird es künftig nicht mehr geben. Die Länder werden mehr denn je zu Kostgängern des Bundes. Sie bezahlen diese Ansprüche, die sie gegen den Bund erwerben, einmal mehr mit der Abtretung eigener Kompetenzen an den Bund und geben erneut Gestaltungsrechte auf, die sie in den sogenannten „Föderalismusreformen“ erst vor wenigen Jahren mit Nachdruck eingefordert hatten.

2. Trotz der weitreichenden finanziellen Verpflichtungen verweigern die Länder dem Bund weiterhin die seit langem überfällige bundeseinheitliche Steuerverwaltung. Dagegen wird ohne zwingenden Grund und systemwidrig eine Finanzierungsverpflichtung des Bundes gegenüber „finanzschwachen Gemeinden im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur“ begründet, für die er weder fachlich noch bundesstaatlich eine originäre Verantwortung hat; sie wird zu einer dauerhaften Alimentierung kommunaler Finanzierungsschwächen führen ohne wirksamen Einfluss und Aussicht auf ihre Überwindung.

3. Der mühsam gefundene Kompromiss zwischen Bund und Ländern zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems trägt gegenüber dem bestehenden System zu keiner wesentlichen Verbesserung mit Blick auf Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, Transparenz oder Leistungsgerechtigkeit bei. Im Gegenteil: Die Abhängigkeit der Länder vom Bund wird noch stärker. Dies ist verfassungsrechtlich wie auch finanziell hochgradig riskant. Gerade erst überwundene Verflechtungen von Entscheidungsstrukturen werden in anderer Form wieder eingeführt. Als Folge drohen Entscheidungsblockaden und Ineffizienz. Die gerade deshalb unverzichtbare Möglichkeit einer Korrektur ungewollter Wirkungen wird mit über einem Dutzend in der Form indiskutabler und in der Sache teilweise höchst zweifelhafter GG-Änderungen verfassungsrechtlich betoniert und damit faktisch irreversibel.

Aktuelle Themen aus der Bundeshauptstadt


I. Aktuelle Themen

Große Reform in den Bund-Länder-Finanzbeziehungen

Wir haben eine klare Haltung in der Außenpolitik


II. Daten und Fakten

Mehrheit der Jugendlichen vertraut auf klassische Nachrichtenquellen


III. Dokumentation

Persönliche Erklärung zur Abstimmung über die Neuregelungen des Länderfinanzausgleichs



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