zurück

Der Bundestag muss selbstbewusster auftreten
FAZ, 1. April 2021

Selten sind im Bundestag die Unzufriedenheit über die Ergebnisse des staatlichen Managements der Corona-Pandemie wie über die damit verbundene Rollenverteilung zwischen Exekutive und Legislative auf der einen sowie zwischen Bund und Ländern auf der anderen Seite so deutlich geworden wie in der Regierungsbefragung mit der Bundeskanzlerin vergangene Woche. Die beispiellose Erklärung der Bundeskanzlerin, sie übernehme die persönliche Verantwortung für eine Fehlentscheidung, die sie zusammen mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder getroffen hat, mit der Begründung, "am Ende trage ich für alles die letzte Verantwortung, qua Amt ist das so", vermittelt den Eindruck einer Konzentration politischer Kompetenz, die weder der Verfassungslage entspricht noch der politischen Wirklichkeit. Wäre es so, wären solche nächtelangen, zähen Verhandlungen der Kanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nicht nötig, deren Ergebnisse wiederum nicht vom Bund umgesetzt werden, sondern von den Ländern (und Kommunen).

Tatsächlich sind über die Dauer der Corona-Pandemie hinweg die Zweifel an der Zweckmäßigkeit dieser in der Verfassung so nicht vorgesehenen Versuchsanordnung nicht kleiner geworden, sondern gewachsen - offenbar auch unter den Beteiligten. Und die zu selten gestellte Frage, ob diese Aufgaben- und Kompetenzverteilung auch in Ausnahmesituationen wie dieser tatsächlich "alternativlos" ist, führt zur anderen, kontroversen Grundsatzfrage, ob die Rechtsgrundlage für das Krisenmanagement den Herausforderungen gerecht wird. Das Infektionsschutzgesetz, das vom Bundestag beraten und beschlossen sowie inzwischen novelliert wurde, bekräftigt die übliche Rollenverteilung zwischen Bund und Ländern und bekräftigt die Dominanz der Exekutive im Krisenmanagement.

Manche Staats- und Verfassungsrechtler vertreten indes die Auffassung, dass der Bundestag durchaus eine Bündelung der Kompetenzen hätte beschließen und damit auch den eigenen Einfluss auf Entscheidungen hätte bewahren oder erweitern können. Hans Michael Heinig und Christoph Möllers haben bereits am 21. Oktober 2020 in der F.A.Z. darauf hingewiesen, dass die "Parlamentarisierung der Pandemiebekämpfung deren demokratische Legitimation erhöhen" und zudem die "Qualitätssicherung mittels mehrerer Lesungen und Ausschussberatungen" sicherstellen würde. Der Bundestag hat davon jedoch keinen Gebrauch gemacht. Seitdem läuft er den Erwartungen großer Teile der Öffentlichkeit und den eigenen Ansprüchen an angemessener, also wesentlicher Beteiligung an den zentralen Entscheidungen über staatliches Krisenmanagement und die Einschränkung individueller Grundrechte hinterher.

In diesem Zusammenhang sind die Aufforderungen und Beschwerden aufschlussreich, die in der Befragung der Kanzlerin im Parlament vorgetragen wurden: So wurde sie gefragt, wann sie aufhöre, im kleinen Kreis hinter verschlossenen Türen mitten in der Nacht und ohne Rücksprache über das Leben der Bürgerinnen und Bürger zu entscheiden, und wann sie die Entscheidungen zurück in die Hände der Parlamente lege, wo mit Argumenten in der Debatte entschieden werde, was getan werden müsse.

Die Appelle erwecken den Eindruck, es liege an der Regierung, ob und in welchem Umfang sie den Bundestag an den eigenen Entscheidungsprozessen beteiligt. Tatsächlich entscheidet in unserer Verfassungsordnung nicht die Regierung über die Beteiligungsmöglichkeiten des Parlaments, sondern das Parlament über den Handlungsspielraum der Regierung. So hat das auch der Präsident des Deutschen Bundestages, Wolfgang Schäuble, am 25. März 2021 im Plenum formuliert: "Das Parlament bestimmt den Rahmen, in dem die Regierungen handeln - und nicht die Exekutive die Bedingungen, unter denen das Parlament debattiert." Den Vorwurf mangelnder Befassung mit dem Thema "Corona" kann man dem Bundestag gewiss nicht machen: Bis März 2021 wurden 58 Gesetzentwürfe beraten, es gab acht Regierungserklärungen, beinahe tausend Anträge und Anfragen wurden von einzelnen Abgeordneten und Fraktionen zur Bekämpfung der Pandemie und ihrer wirtschaftlichen wie sozialen Folgen gestellt. Debattenforum war der Deutsche Bundestag zweifellos, Entscheidungszentrum aber nicht. Selbst die Fraktionsvorsitzenden der Koalitionsparteien haben das beklagt. Manche Landtage sind da ehrgeiziger und selbstbewusster gegenüber ihrer eigenen Landesregierung aufgetreten als der Deutsche Bundestag.

Erstaunlich ist, wie großzügig das Parlament der Exekutive von Bund und Ländern die Kompetenz auch über Grundrechtseinschränkungen überlässt, die auf dem Verordnungsweg erfolgen und immer häufiger von Gerichten aufgehoben werden, die ihrerseits die Abwägung der Angemessenheit von Auflagen und Verboten im Lichte von garantierten Freiheitsrechten vornehmen, die der Bundestag selbst nicht treffen konnte oder wollte. Wenige Tage nach der Befragung im Bundestag hat die Kanzlerin im Fernsehen eine neue Debatte eröffnet und das eigene Nachdenken über notwendige Korrekturen in der Aufgabenverteilung von Bund und Ländern angekündigt. Von der Kompetenzverteilung zwischen Regierung und Parlament war nicht die Rede. Nach den Erfahrungen der vergangenen Monate gibt es dafür nicht weniger gute Argumente. Und vermutlich ist das eine ohne das andere auch nicht zu haben.


Mehr über Norbert Lammert erfahren Sie hier...

impressum  
© 2001-2024 http://norbert-lammert.de